19. März 2024

Erbschaftssteuerreform begünstigt Pflege von Angehörigen

Mit der neuesten Reform im Erbrecht wurde die Pflegeleistung der vielen pflegenden Angehörigen erstmals besser gewürdigt. Die vielfältigen aufopfernden Pflegeleistungen der Familienmitglieder waren im Erbrecht in seiner seit über 100 Jahren bestehenden Fassung nicht mehr zeitgemäß. Der Gesetzgeber reagierte also auf neue gesellschaftliche Strukturen und Werte. Viele Familien leben nicht mehr wie früher im Familienverband so dass die familiäre Verantwortung oft mit großen finanziellen Einbußen einhergeht.

Recht-erbrecht in Erbschaftssteuerreform begünstigt Pflege von Angehörigen

Erbschaftssteuerreform begünstigt Pflege von Angehörigen


Demografische Entwicklung im Fokus des Gesetzes?
Zunächst einmal wurde festgestellt, dass die Menschen statistisch immer älter werden. Der Anteil der älteren Menschen und dadurch zumeist auch zwangsläufig der pflegebedürftigen Menschen steigt. Es ist zu erwarten, dass mehr als 60 % der alternden Bevölkerung auf Pflegeleistungen angewiesen sein wird.

Viele ältere Menschen möchten nicht aus ihrem familiären und häuslichen Umfeld herausgenommen werden. Statt in einem Pflegeheim möchten sie zu Hause gepflegt oder auch versorgt werden. Wenn man bedenkt, dass diese Leistungen finanziell wesentlich günstiger sind für den Staat, muss man in die Waagschale werfen, dass dies eine wichtige und wertvolle gesellschaftliche Leistung ist, die hier erbracht wird.

Steuerrechtliche Begünstigungen beim Erben
Der Wert der erbrachten Pflegeleistungen wird künftig an die gesetzliche Pflegeversicherung und deren unterschiedlich angelegten Pflegestufen angelehnt (§ 36 Absatz 3 SGB XI). Zudem wurden auch die Anspruchsvoraussetzungen weitgehend gelockert, sodass einem größeren Personenkreis diese Abzugsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Es ist durch die neuen Regelungen etwas „attraktiver“ geworden die Pflegeleistungen auf sich zu nehmen. Die Ausgleichsregelungen sorgen damit für ein etwas gerechteres Verteilungssystem zwischen den Verwandten, die Pflege leisten und denen, die nur zum Erben zur Stelle sind.

Im Regelfall ist jedoch jedem Pflegebedürftigen darüber hinaus zu empfehlen, durch eine Vorgabe im Testament zudem für einen guten und vernünftigen Ausgleich zwischen den unterschiedlich handelnden Verwandten zu sorgen. Dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt mit Schwerpunkt im Erbrecht .